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Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet.
Abwicklung:
Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde
Anspruchsvoraussetzung/Nachweise:
Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Leistungsnachweis
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug