950 Jahre Mieming

Förderung für die Errichtung einer Biomassenheizanlage

Gefördert wird die Errichtung einer Biomassenheizanlage für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewer-bebetriebe im Gemeindegebiet.

Abwicklung:

Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde  

Anspruchsvoraussetzung/Nachweise

Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Zusage einer Förderung im Rahmen der Landesförderung

Formulare