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Gefördert wird die Errichtung einer Biomassenheizanlage für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewer-bebetriebe im Gemeindegebiet.
Abwicklung:
Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde
Anspruchsvoraussetzung/Nachweise
Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Zusage einer Förderung im Rahmen der Landesförderung
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