Newsletter Mobile App
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Gefördert wird die Errichtung von stationären, d.h. auf Gebäuden oder am Boden fix installierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung bis 5 kWp (kWp = Spitzenleistung).
Abwicklung:
Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde
Anspruchsvoraussetzungen/Nachweise:
Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Leistungsnachweis
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Kfz
Personalausweis
Reisepass
Todesfall
Umzug