950 Jahre Mieming

Förderung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage

 

 

Gefördert wird die Errichtung von stationären, d.h. auf Gebäuden oder am Boden fix installierten, netzgekoppelten Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung bis 5 kWp (kWp = Spitzenleistung).

Abwicklung:

Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde

Anspruchsvoraussetzungen/Nachweise:

Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Leistungsnachweis

Formulare