950 Jahre Mieming

Förderung von thermischen Solaranlagen

Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen für Wohnungen, Wohnhäuser und Gewerbebetriebe im Gemeindegebiet.

Abwicklung:

Antrag an die Gemeinde nach Fertigstellung der Anlage; nach positivem Beschluss im Gemeinderat erfolgt die Auszahlung durch die Gemeinde

Anspruchsvoraussetzung/Nachweise:

Korrekt ausgefülltes Antragsformular, Errichtungsnachweis, Leistungsnachweis

Formulare