950 Jahre Mieming

Allgemeines zum Mutterschutz

Sobald die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin Kenntnis erlangt, hat sie/er die Schutzbestimmungen laut Mutterschutzgesetz (MSchG) einzuhalten.

Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten für:

  • Arbeiterinnen
  • Angestellte
  • Lehrlinge

Weiters mit Abweichungen auch für:

  • Heimarbeiterinnen
  • Hausgehilfinnen und Hausangestellte
  • Vertragsbedienstete und Beamtinnen des Bundes
  • Landes- und Gemeindebedienstete, die in Betrieben beschäftigt sind
  • Landeslehrerinnen

Achtung

Für Unternehmerinnen und Neue Selbstständige gilt das Mutterschutzgesetz nicht. 
Ausführliche Informationen zum Thema "Selbstständigkeit und Schwangerschaft (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.

Für arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen gelten nur einzelne Beschäftigungsverbote sowie ein eingeschränkter Kündigungsschutz.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz (MSchG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

VERANSTALTUNGEN

Fitness

17.06.2024

Female-Power-Workout

Gemeindesaal Wildermieming

Beginne mit unserem Female-Power-Workout energiegeladen deine Woche! Wir starten mit einem dynamischen...

Yoga

17.06.2024

Yogakurs

Mittelschule Mieming

Gemeinsam entfliehen wir der Hektik des Alltags und bringen mit Yoga mehr Leichtigkeit in den Alltag....

Pilates

18.06.2024

Pilates

In diesem Pilates Mattentraining erlernen wir gemeinsam Schritt für Schritt die richtige Atemtechnik...

Zumba

18.06.2024

Zumba

Sich bewegen und Spaß dabei haben: Eine Kombination aus lateinamerikanischen Tanzelementen und Fitnesstraining....

Alle Veranstaltungen