950 Jahre Mieming

Adressänderung: Studienbeihilfenbehörde

Wenn Sie Studienbeihilfe beziehen, ist eine Adressänderung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen bei der Studienbeihilfenbehörde zu melden – auch bei einem Umzug innerhalb des Studienortes ist eine Meldung der Adressänderung notwendig, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.

Achtung: Bei einem Wechsel des Studienortes, der Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung muss auch ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe (bei der örtlich zuständigen) Studienbeihilfenbehörde gestellt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde.

Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.

Achtung

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden

Weiterführende Links

→ Studienbeihilfenbehörde

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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