950 Jahre Mieming

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

  • den Namen des Kindes,
  • die Namen der Eltern,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt sowie
  • den Geburtsort des Kindes.

Hinweis

Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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