950 Jahre Mieming

Adressänderung: Zivildienstserviceagentur

Zivildiener sollten eine Adressänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben unter Beifügung der Bestätigung der Meldung (Brief, Fax oder E-Mail). Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Bei einem Umzug ins Ausland für mehr als sechs Monate besteht für Zivildienstpflichtige die gesetzliche Verpflichtung, die Adressänderung der Zivildienstserviceagentur mitzuteilen. Ein Auslandsaufenthalt ist jedoch nicht mehr zu melden, wenn der Zivildienst vollständig abgeleistet wurde.Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

VERANSTALTUNGEN

Kunst Werk Raum Mesnerhaus Mieming

19.05.2024

AUSSTELLUNG - Waltraud Dietrich und Günter Villgrattner

Kunst-Werk-Raum Mesnerhaus Mieming

- Vernissage: Freitag, 19.04.2024 - 19:00 Uhr - Dauer der Ausstellung: 20.04. bis  19.05.2024 Öffnungszeiten:...

Pilates

21.05.2024

Pilates

In diesem Pilates Mattentraining erlernen wir gemeinsam Schritt für Schritt die richtige Atemtechnik...

Yoga

21.05.2024

Yoga zum kennenlernen

Volksschule Untermieming

Du hast keine Erfahrung und möchtest mit Yoga beginnen; Yoga ist für jede und jeder möglich! Im Sivananda...

Zumba

21.05.2024

Zumba

Sich bewegen und Spaß dabei haben: Eine Kombination aus lateinamerikanischen Tanzelementen und Fitnesstraining....

Alle Veranstaltungen