950 Jahre Mieming

Reisepassanträge bei Gemeinden

Hinweis:

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Passbehörden sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Magistrate, in Wien die Magistratischen Bezirksämter. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark, Tirol und Vorarlberg nehmen auch bestimmte Gemeinden Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldet ist.

Hinweis:

Wenn der Reisepass dringend benötigt wird, empfiehlt es sich, den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen, da die Ausstellung im Wege der Gemeinde längere Zeit in Anspruch nimmt.

Im Folgenden finden sich – nach Bundesländern gegliedert – Links zu Listen jener Gemeinden, die Reisepassanträge entgegennehmen.

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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