950 Jahre Mieming

Auskunft über den Zulassungsbesitzer

Allgemeine Informationen

Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

Hinweis

Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.

Zuständige Stelle

Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Für das Ansuchen

  • 14,30 Euro

Für die Auskunftserteilung

  • Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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