950 Jahre Mieming

Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
Aufenthaltstitel  Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.  
Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden.  
gültiger Reisepass  Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden.  
Visum Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum.  
Verständigung der Behörden im Herkunftsland Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.  
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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