950 Jahre Mieming

Staatsbürgerschaftsnachweis

Wie bekomme ich einen Staatsbürgerschaftsnachweis?

Allgemeine Informationen

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Staatsbürgerschaft kann durch AbstammungVerleihung oder Anzeige erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Detaillierte Informationen zum Antrag für einen Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Zuständige Stelle

Unabhängig vom Wohnort sind folgende Stellen für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig:

Das Stadtservice Wien – Stadtinformation und die Magistratischen Bezirksämter stellen nur Staatsbürgerschaftsnachweise für den inländischen Gebrauch aus (z.B. für die Reisepassbeantragung).

Es ist nicht relevant, wo in Österreich die Person ihren Hauptwohnsitz hat. Zur Ausstellung von Bestätigungen in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und zur Entscheidung über derartige Anträge ist jene Gemeinde zuständig, an die sich die Person wendet.

Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern ohne Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde (→ BMEIA).

Erforderliche Unterlagen

Wenn ein akademischer Titel eintragen werden soll, ist nachzuweisen, dass der Titel geführt werden darf: Nur akademische Titel aus Österreich, aus EU- und EWR-Staaten, aus der Schweiz sowie nostrifizierte Titel können eintragen werden.

Hinweis

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Kosten

Für den Antrag

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

  • Bundesgebühr: 14,30 Euro
  • Landesverwaltungsabgabe: je nach Bundesland unterschiedlich

Noch nicht vergebührte Dokumente (z.B. ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden), die bei der Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises vorzulegen sind, können in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte) vergebührt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 44 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Zum Formular

Staatsbürgerschaftsnachweis – Antrag auf Ausstellung

Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

VERANSTALTUNGEN

Kunst Werk Raum Mesnerhaus Mieming

18.05.2024

AUSSTELLUNG - Waltraud Dietrich und Günter Villgrattner

Kunst-Werk-Raum Mesnerhaus Mieming

- Vernissage: Freitag, 19.04.2024 - 19:00 Uhr - Dauer der Ausstellung: 20.04. bis  19.05.2024 Öffnungszeiten:...

Kunst Werk Raum Mesnerhaus Mieming

19.05.2024

AUSSTELLUNG - Waltraud Dietrich und Günter Villgrattner

Kunst-Werk-Raum Mesnerhaus Mieming

- Vernissage: Freitag, 19.04.2024 - 19:00 Uhr - Dauer der Ausstellung: 20.04. bis  19.05.2024 Öffnungszeiten:...

Pilates

21.05.2024

Pilates

In diesem Pilates Mattentraining erlernen wir gemeinsam Schritt für Schritt die richtige Atemtechnik...

Yoga

21.05.2024

Yoga zum kennenlernen

Volksschule Untermieming

Du hast keine Erfahrung und möchtest mit Yoga beginnen; Yoga ist für jede und jeder möglich! Im Sivananda...

Alle Veranstaltungen