950 Jahre Mieming

Weitergeltung früherer Aufenthaltstitel

Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen, die vor dem Inkrafttreten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (1. Jänner 2006) erteilt wurden, gelten entsprechend den Bestimmungen der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder oder als Berechtigungen nach dem Fremdenpolizeigesetz weiter.

Bevor das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, wurden Aufenthaltstitel als Vignetten im Reisepass eingetragen. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Aufenthaltstitel in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt. Wird ein neuer Reisepass beantragt, wird der geltende Aufenthaltstitel gesondert in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

Achtung

Rechtsgrundlagen

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Rechtsgrundlagen

Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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