950 Jahre Mieming

Checkliste Familienbeihilfe in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer 

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Anspruch

EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr/e Kind/er, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Der Anspruch besteht auch, wenn sich das Kind zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhält.

 
Beantragung

Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht jedenfalls für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Ab dem 18. Geburtstag wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

 
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

VERANSTALTUNGEN

Yoga

14.05.2024

Yoga zum kennenlernen

Volksschule Untermieming

Du hast keine Erfahrung und möchtest mit Yoga beginnen; Yoga ist für jede und jeder möglich! Im Sivananda...

Zumba

14.05.2024

Zumba

Sich bewegen und Spaß dabei haben: Eine Kombination aus lateinamerikanischen Tanzelementen und Fitnesstraining....

Französischkurs

15.05.2024

Französisch für Leichtfortgeschrittene

Mittelschule Mieming

Sie lieben die französische Sprache, möchten aber mehr vom Land, Kultur und Sprache kennenlernen? Dieser...

Elisabeth de Roo

16.05.2024

Der UnSinn des Lebens

Gemeindesaal Wildermieming

Der UnSinn des Lebens Ein Abend zwischen Groteske und Wahn   Musik und Poesie berühren uns immer...

Alle Veranstaltungen