950 Jahre Mieming

Meldung des Todesfalls: Arbeitgeber

Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber beschäftigt war, ist diese/dieser von den Hinterbliebenen unter Vorlage einer Kopie der Urkunde über einen Sterbefall bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch") unverzüglich zu benachrichtigen.

Letzte Aktualisierung: 17. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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